Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden „AGB“ genannt, gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma „Jessica Knops Fotografie“. Sie gelten als Akzeptiert und vereinbart wenn diesen nicht vor Vertragsabschluss widersprochen wird. Abweichende Bedienungen sind nur in Verbindung eines Zusatzes im Vertrages wirksam.
2. Im Nachfolgenden werden alle vom Fotografen hergestellten Produkte, wie Digitale Bilder, Abzüge, Poster, Daten auf CD „Lichtbilder“ genannt.
II. Urheber
1. Das Urheberrecht der Lichtbilder bleibt immer beim Fotografen.
2. Die Nutzungsrechte, welche dem Kunden eingeräumt werden, werden erst nach dem vollständigen Bezahlen gültig.
3. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den Privaten Gebrauch bestimmt und dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden, außer es wurde ausdrücklich im Vertrag eine entsprechende Reglung getroffen zur kommerziellen Nutzung.
4. Der Kunde hat nicht das Recht die Lichtbilder zu vervielfältigen ohne die entsprechende Genehmigung.
5. Die Roh-Datei der jeweiligen Lichtbilder bleiben immer im Eigentum des Fotografen und werden nicht heraus gegeben.
6. Bei der Verwendung der Lichtbilder in „Sozialen Netzwerken“ sowie im allg. Internetauftritt muss der Fotograf als Urheber kenntlich gemacht werden, durch eine Nennung des Namen, Verlinkung oder mit einem Verweis auf die Webseite. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
III. Honorar / Vergütung
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stunden Satz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studio mieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
2. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 50€ fällig.
3. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeit Honorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschal Honorars zu leisten.
4. Die Zahlung erfolgt per Vorabkasse / Barzahlung per Rechnung.
5. Der Fotograf behält sich vor, einen Auftrag nicht durchzuführen, wenn das vollständige Honorar bis zum Tag des vereinbarten Termins nicht erhalten worden ist. Eine Bezahlung kann auch unmittelbar vor dem Termin, per Barzahlung statt finden. Die Reservierungsgebühr i.H.v 50€ sind auf das Honorar anzurechnen.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
3. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach ein Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
4. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
V. Datenschutz
Die zum Geschäftsverkehr benötigten persönlichen Daten können vom Fotografen elektronisch gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich im Sinne der DSGVO zu behandeln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Kontaktaufnahme zum Fotografen einverstanden, die zusätzlichen Informationen des Fotografen gelesen und Akzeptiert zu haben.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Der Termin gilt als Vereinbart, sobald die Reservierungsgebühr i.H.v 50,00€ bezahlt worden ist. Diese Reservierungsgebühr muss innerhalb von 7 Tagen auf dem Konto des Fotografen eingegangen sein. Geht die Reservierungsgebühr erst nach den 7 Tagen auf das Konto des Fotografen ein, behält sich der Fotograf vor, das Geld zurück zu senden und den Termin verfallen zu lassen. Individuelle Absprachen sind hiervon ausgeschlossen.
2. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, dass Doppelte des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200,00 € pro Werk und Einzelfall.
3. Wird der Vereinbarte Termin vom Auftraggeber bis zu 7 Tage vor Beginn abgesagt, werden die 50,00€ Reservierungsgebühr einbehalten als Verdienstausfall. Sagt der Auftraggeber 7 – 14 Tage vor dem Vereinbarten Termin ab, sind 15% des vereinbarten Honorars zu zahlen. Sagt der Auftraggeber 1 – 7 Tage vorher ab den Vereinbarten Termin ab sind 35% des Honoras fällig.
VII. Lieferzeiten und Reklamationen
1. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf liefert seine Arbeit innerhalb von 3 Wochen, nach Auswahl der Bilder durch den Auftragsgeber aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen.
3. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
4. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
VIII. Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen
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IX. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen Jessica Knops Fotografie in Wassenberg. Die AGB gelten ab dem 01.02.2020
X. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.